Übersicht über die Kosten

Psychotherapie

Die Kosten für eine Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).

Private Kranken-versicherung/
Beihilfe

 

Die Privaten Krankenversicherungen und Beihilfen übernehmen in der Regel die Kosten der Behandlung. In Einzelfällen kann die Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen im individuellen Vertrag begrenzt oder ausgeschlossen sein. Um das im Vorfeld zu erfahren, prüfen Sie bitte Ihren Versicherungsvertrag oder kontaktieren Ihre*n Ansprechpartner*in bei der Krankenverischerung. 

Die ersten 5 probatorischen Sitzungen werden normaler-weise ohne Probleme übernommen. Danach erfolgt eine Antragstellung der Regeltherapie. Hierzu erfragen Sie bitte ebenfalls frühzeitig die Formalitäten bei Ihrer Versicherung. 

Gesetzliche Kranken-versicherung/ Kostenerstattung

Ich verfüge nicht über eine Zulassung zur Abrechnung mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen (Kassensitz). 

In manchen Fällen sind Gesetzliche Krankenversicherungen bereit, eine Kostenerstattung bei einem/einer Therapeuten*in ohne Kassensitz zu ermöglichen. Gerne unterstütze ich Sie in einem solchen Fall bei den Formalitäten. 

Erkundigen Sie sich bitte zu den nötigen Schritten im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung. 

Selbstzahlende

 

 

Sie können sich ebenso dazu entschließen, Ihre Therapie als Selbstzahler*in durchzuführen. 

Hier orientiere ich mich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Paarberatung und Coaching

Die Angebote im Bereich Paarberatung und Coaching fallen in den Bereich der Selbstzahlerleistungen. Für eine Anfrage diesbezüglich, bitte ich Sie, mich zu kontaktieren.

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